DER VEREIN

Das Enshiro Dojo Union Wien ist ein eingetragener, gemeinnütziger, österreichischer Verein (ZVR 875443842) und Teil der SPORTUNION Wien.

Weiters sind wir Mitglied der europäischen Aikidovereinigung Mutokukai, der Ryushin Shouchi Ryu und der Österreichisch-Japanischen Gesellschaft.

Hier einige Auszüge aus den Statuten zur Information. Die vollständigen Statuten erhält man mit dem Anmeldeformular für die Vereinsmitgliedschaft.

§ 3  Zweck

1) Der Verein bezweckt die körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglieder durch Pflege aller Art von Bewegung, Sport und Kultur unter der Bedachtnahme auf die sittlichen und kulturellen Werte des Christentums und die Werte der Republik Österreich in Anerkennung der Völker verbindenden Werte des Sports. Er übt diese Tätigkeit überparteilich aus. Er hat im Besonderen den Zweck, die japanischen (Kampf-)künste zu fördern und zu pflegen sowie die damit verbundene Meinungs- und Charakterbildung seiner Mitglieder zu prägen.

2) Die Vereinstätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet und gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO).

§ 6  Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen werden, fördernde Mitglieder auch juristische Personen.

2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

§ 7  Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.

2) Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.

§ 8  Rechte und Pflichten der Mitglieder

1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitglieder zu, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie den Ehrenmitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

 

3) Jedes Mitglied erteilt durch seinen Vereinsbeitritt die – auf Dauer der Vereinsmitgliedschaft – unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Funktion innerhalb des Vereines, sportliche, organisatorische und fachliche Ausbildung und sportliche Erfolge bei der Sportunion Wien, der Sportunion Österreich und nationalen und internationalen Fachverbänden mittels Datenverarbeitungsanlage erfasst und verwaltet werden, und zwar sowohl im Verein als auch in der Sportunion Wien, in der Sportunion Österreich sowie den nationalen und internationalen Fachverbänden, denen der Verein angehört. Jedes Mitglied erklärt darüber hinaus sein Einverständnis, dass diese Daten im Zusammenhang mit der Erreichung des Vereinszweckes veröffentlicht werden können.